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Vollkasko

Schäden die durch Vandalismus bzw. selbstverschuldete Unfälle entstehen sind nur durch die Vollkasko abgedeckt. Bei Diebstahl des Fahrzeuges oder einem Glasschaden reguliert die Teilkaskoversicherung den Schaden. (Siehe auch Kaskoschaden) Haben Sie weitere Fragen, sprechen Sie mich gern an: KFZ Sachverständiger / Gutachter Sascha Habekost

Vorteilsausgleich / Wertverbesserung

Auch NFA bzw. Neu für Alt Abzug genannt. Unter Vorteilsausgleich versteht man die mit dem Schadensausgleich verbundene Besserstellung des Anspruchstellers. Es ist zu prüfen, inwieweit sich durch die Reparatur der Veräußerungswert des Fahrzeuges erhöht. Nachdem eine Bereicherung nicht stattfinden darf, ist dieser Mehrwert als Wertverbesserung auszuweisen. Hierzu müssen Fahrzeugteile mit einem konkreten Vorschaden oder erheblichem […]

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