KFZ Schadens- und KFZ Unfall Gutachter für die Abwicklung mit der Versicherung – auch für Nutzfahrzeuge.

Sie sind Geschädigter eines Unfalls? Sämtliche Kosten, die hieraus entstehen sind durch den Schädiger bzw. seiner Versicherung zu begleichen.

Also auch die Kosten eines Gutachtens – Wir rechnen direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.

Sie als Geschädigter haben Anspruch auf:

  • Ersatz, der am Fahrzeug entstandenen Schäden.
  • Den weiteren Kosten die zum Wiederherstellen des Zustandes vor Unfalleintritt erforderlich sind. (Mietwagen, Kostenpauschale, KFZ Gutachter, Anwalt, Wertminderung) sowie evtl. Schmerzensgeldforderungen.

Sie können dabei selbst wählen, ob Sie das Fahrzeug tatsächlich reparieren lassen oder ob sich den Schaden auszahlen (fiktive Abrechnung).

Grundsätzlich ist Ihnen als Geschädigten selbst überlassen, ob Ihr Fahrzeug repariert, verkauft, oder trotz Schaden weiter genutzt wird. Sie als Halter bestimmen im gesamten Regulierungsprozess, was mit Ihrem Eigentum geschehen wird – egal welcher Meinung die Versicherung ist.

Jedoch benötigen Sie, ganz gleich wie der Schaden reguliert werden soll, eine grundsolide Basis, um die Schadenshöhe festzulegen. Hierzu dient ein KFZ Gutachten eines freien Sachverständigen.

Rufen Sie jetzt unsere Schadenshotline an, wir helfen Ihnen!

Telefon: 0234 / 890 26 84
Mobil: 0174 / 326 60 99

Oder nutzen Sie unseren Rückrufservice!

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