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Haftpflichtschaden

KFZ-Haftpflichtschadenfall Im KFZ-Haftpflichtschadenfall ist der Unfallverursacher verpflichtet, dem Unfallopfer gemäß § 249 BGB den Schaden zu ersetzen, den er unfallbedingt erlitten hat. Der Unfallgeschädigte ist so zu stellen, wie er stehen würde, wenn der Unfall nicht eingetreten wäre. Im KFZ-Haftpflichtschadenfall tritt Kraft Gesetzes an die Stelle des Schädigers die KFZ-Haftpflichtversicherung des Unfallbeteiligten (§ 3 Pflichtversicherungsgesetz). […]

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