Durch den Ersatz der Wertminderung (besser: merkantiler Minderwert – „merkantil“ = „kaufmännisch“) soll der Schaden ausgeglichen werden, der Ihnen daraus entsteht, dass Sie im Falle eines Verkaufs Ihres Fahrzeugs auf Nachfrage den Unfallschaden nicht verschweigen dürfen. Was meist zu einem geringeren Verkaufserlös führt – selbst dann, wenn das Fahrzeug „technisch“ gar nicht minderwertig ist, sondern eben nur „kaufmännisch“. Unerheblich ist, ob Sie das Fahrzeug tatsächlich irgendwann verkaufen wollen.
Dieses Recht jedoch hat einige Hürden
- Alter: Das Fahrzeug darf ein gewisses Alter nicht überschreiten.
- Fahrzeugwert: Das Fahrzeug liegt oberhalb eines Preissegmentes.
- Laufleistung: Die Laufleistung liegt unterhalb 100 000 km
- Fahrzeugalter: Nicht älter als 5 / 10 Jahre.
- Schadenumfang: Der Schadenumfang muss schon größer sein bzw. erheblich.
Dies sind jedoch nur Eckpunkte die in jedem einzelnen Fall anders gelagert sind. Nicht alle müssen erfüllt sein.
Haben Sie weitere Fragen, sprechen Sie mich gern an:
KFZ Sachverständiger / Gutachter
Sascha Habekost