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Rec Rep Res

Als Alternative zur Abtretung kann im Reparaturbetrieb eine sogenannte Reparaturkosten-Übernahmeerklärung unterzeichnet werden, falls die Reparaturkosten nicht sofort bei Abholung des Fahrzeuges an den Reparaturbetrieb bezahlt werden sollen.

Die Kfz -Werkstatt übersendet diese Reparaturkosten-Übernahmebestätigung an den zahlungspflichtigen Versicherer. Dieser verpflichtet sich gegenüber dem Reparaturbetrieb ggf. nach Überprüfung der Haftungssituation oder der Eintrittspflicht bei Kaskoschäden, die Kosten der Instandsetzung direkt an die Werkstatt auszugleichen.

Haben Sie weitere Fragen, sprechen Sie mich gern an:

KFZ Sachverständiger / Gutachter
Sascha Habekost

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