Teilkasko / Vollkasko
Die Art und vor alllem der Umfang der Schadensregulierung bei einem selbstverschuldeten Unfall hängt im Wesentlichen von den Bedingungen des jeweiligen Versicherungsvertrages ab. Sie sind in der Allgemeinen Bedingungen beschrieben. Bei der Kaskoversicherung unterscheidet man die sogenannte Vollkasko- und die Teilkaskoversicherung.
- Teilkasko: Bei Diebstahl des Fahrzeuges oder einem Glasschaden reguliert die Teilkaskoversicherung den Schaden.
- Vollkasko: Schäden die durch Vandalismus bzw. selbstverschuldete Unfälle entstehen sind nur durch die Vollkasko abgedeckt. Bei Diebstahl des Fahrzeuges oder einem Glasschaden reguliert die Teilkaskoversicherung den Schaden.
In den meisten Fällen muss der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung tragen. Die Ermittlung der Schadenshöhe wird bei einem Kaskoschaden in der Regel durch einen Sachverständigen von der jeweiligen Versicherung durchgeführt. In Absprache mit der Versicherung ist es möglich, selbst einen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen. Der Gutachter ist aber grundsätzlich nicht frei wählbar. Hier bedarf es die Abstimmung mit Ihrer Versicherung.
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KFZ Sachverständiger / Gutachter
Sascha Habekost