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Unechter Totalschaden

Ein unechter Totalschaden liegt dann vor, wenn die Summe der kalkulierten Reparaturkosten und des Restwertes den Wiederbeschaffungswert überschreiten. WBW – Restwert = Auszahlungssumme im fiktiven Abrechnungsfall Haben Sie weitere Fragen, sprechen Sie mich gern an: KFZ Sachverständiger / Gutachter Sascha Habekost

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