Kostenfreies KFZ Gutachten bei Haftpflichtschaden

Bei einem KFZ-Haftpflichtschaden sind die Ansprüche geschädigter Dritter, in der KFZ-Haftpflicht, nicht durch die Versicherungsbedingungen bestimmt – dies bedeutet, Sie als Geschädigter haben freie Wahl bei der Werkstatt – Mietwagen  – Rechtsbeistand und bei dem KFZ-Gutachter. Sämtliche Kosten, die hieraus entstehen sind durch den Schädiger bzw. seiner Versicherung zu begleichen.

Also auch die Kosten eines KFZ-Gutachten – Wir rechnen direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Also ist für Sie die Erstellung des KFZ-Gutachten kostenfrei!

Die Grundlagen der Entschädigungsansprüche sind in den gesetzlichen Bestimmungen zu suchen. Relevant sind in diesem Zusammenhang vor allem das BGB und das Straßenverkehrsgesetz. Gemäß §249 BGB muss der Verursacher eines Schadens (Haftpflichtschaden) den Zustand wiederherstellen, der ohne das Schadenereignis bestehen würde. In der Praxis wird diese Wiederherstellung durch eine Entschädigungszahlung erreicht bzw. kompensiert.

Der Geschädigte hat Anspruch auf Ersatz, der am Fahrzeug entstandenen Schäden, sowie den weiteren Kosten die zum Wiederherstellen des Zustandes vor Unfalleintritt erforderlich sind. (Mietwagen, Kostenpauschale, Gutachter, Anwalt, Wertminderung)  sowie evtl. Schmerzensgeldforderungen.

Geld statt Reparatur

Er kann dabei selbst wählen, ob er das Fahrzeug tatsächlich reparieren lässt oder ob er sich den Schaden auszahlen lässt (fiktive Abrechnung).

Grundsätzlich ist dem Geschädigten selbst überlassen, ob er sein Fahrzeug repariert, verkauft, oder trotz Schaden weiter nutzt. Der Halter bestimmt im gesamten Regulierungsprozess, was mit seinem Eigentum geschehen wird – egal welcher Meinung die Versicherung ist.

Jedoch benötigt der Geschädigte, gleich wie er den Haftpflichtschaden regulieren lassen möchte, eine grundsolide Basis um die Regulierung schlussendlich auch abzuschließen. Hierzu dient ein Gutachten eines freien Sachverständigen.

Alle Beweise werden hier gerichtsverwertbar festgehalten, auch finden sich alle wichtigen Kenndaten / Eckdaten in einem Dokument wieder – wie z.B.:

  • Der Fahrzeugwert vor Unfalleintritt (Wiederbeschaffungswert)
  • Der Restwert („Schrottwert“) des Fahrzeuges nach Unfalleintritt
  • Die Wertminderung
  • Lichtbilder zur Beweisführung
  • Eine Kalkulation der Schadenshöhe und Wiederherstellungskosten
  • Weitere Einschätzungen wie Zustand des Fahrzeuges – Altschäden etc….

Der Vorteil bei einem Gutachten eines freien Sachverständigen ist der, dass der freie Sachverständige in keinem Interessenkonflikt zu einer Partei der Regulierung steht.

  • Einer Werkstatt z.B. könnte vorgeworfen werden, sie möchte eine möglchst hohe Reparatursumme erzielen, da sie daran ein wirtschaftliches Interesse hat.
  • Die Versicherung hingegen möchte eine so geringe Reparatursumme wie möglich erzielen und wird versuchen die Schadenssumme und den Reparaturumfang zu reduzieren.
  • Mit einem Gutachten eines freien Sachverständigen, wird dieser Problematik von vornherein entgegengesteuert.

Die Regulierung eines Haftpflichtschadens ist immer ein individuell zu betrachtender Vorgang. Auch empfehlen wir immer einen Rechtsbeistand mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht zu beauftragen. Die Kosten werden durch die gegnerische Versicherung übernommen.

Verschiedene Regulierungsarten

Es gibt aber ein paar wenige „Standard“ Konstellationen in der Regulierung. Hier möchten wir Ihnen einen kleinen Überblick verschaffen. Dieser Überblick ist jedoch nicht als Rechtsberatung zu verstehen – denn das dürfen wir nicht – es ist als unsere Meinung zu verstehen, die natürlich nicht der aktuellen Rechtsprechung entsprechen kann / muss.

Hinweis: Wenn Ihnen Fachwörter unklar sind können Sie diese gern in unserem kleinen Lexikon nachschlagen.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

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KFZ Gutachter Habekost
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