Entscheidet sich der Geschädigte für eine tatsächliche Reparatur, kann er selbst wählen, welche Werkstatt er damit betrauen möchte. Der Haftpflichtversicherer kann nicht verlangen, dass die Reparatur in einer besonders kostengünstigen Werkstatt durchgeführt wird. Der Geschädigte ist auch nicht verpflichtet, vorab diverse Angebote einzuholen und die Preise intensiv zu vergleichen.

In der Regel werden die Reparaturkosten an das Autohaus oder die Werkstatt abgetreten. Was bedeutet, dass diese direkt mit der Werkstatt abrechnen dürfen.

Auch in diesem Szenario ist ein Gutachten notwendig. Wir können den Schaden vor der Reparatur eingrenzen und kalkulieren. Den Wiederbeschaffungwert schätzen, sowie alle andere Paramter bestimmen. So können Sie sicherstellen, dass Sie später nicht auf Teilbeträgen der Werkstattrechnung, welche die Versicherung nicht für Unfallrelevant hält, sitzen bleiben – oder der Werkstatt wirtschaftliche Vorteilsnahme vorwirft.

Desweiteren errechnen wir eine evtl. mögliche Wertminderung, die aus der Beschädigung hervorgeht.

Lassen Sie Ihre Ansprüche nicht liegen.

Auch wichtig ist die Problematik des wirtschaftlichen Totalschadens, denn nicht jeder Schaden gilt als reparaturwürdig. Als Grenzwert für eine solche Würdigung gilt hier die „130% Grenze“ oder „Integrationsgrenze“. Diese besagt, dass ein Schaden nur bis max 130% des Wiederbeschaffungswertes reparaturwürdig sei . Alle Schäden über dieser 130% Grenze gelten als wirtschaftliche Totalschäden, bzw. als unverhältnismäßig. Ausnahme hier sind jedoch versteckte Schäden, welche erst im Zuge der Reparatur auffallen und vorher nicht abzusehen waren. Hier gibt es theoretisch keine Grenzen. Jedoch sind solche Fälle relativ selten und sind Individuell zu bewerten.

Wir freuen uns auf Ihre Beauftragung und sichern ihnen die schnellsmögliche Bearbeitung zu.

Ablauf:

  • Beauftragung durch den Halter/Eigentümer
    • Per Telefon
    • Per Whatts App
    • Per Mail
  • Besichtigung des Fahrzeuges
    • Bei Ihrer Wunschadresse
    • Am Reparaturbetrieb
    • Am Sachverständigenbüro Habekost in Bochum Harpen
  • Gutachtenerstellung
  • Gutachten wird wie abgesprochen versendet
    • Per Post
    • Per Mail – pdf Datei
    • per Bote / Abholer

Das Gutachten wird von uns direkt an die Versicherung / den Rechtsbeistand versendet.

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