NFZ Schadens- und NFZ Unfallgutachten für die Abwicklung mit der Versicherung.

Wir sind Spezialist für die Begutachtung von Nutzfahrzeugen aller Art.

Sie sind Geschädigter eines Unfalls? Sämtliche Kosten (u.A. Mietwagen, Kostenpauschale, NFZ Unfallgutachten, Anwalt, Wertminderung, etc.), die hieraus entstehen sind durch den Schädiger bzw. seiner Versicherung zu begleichen.

Also auch die Kosten eines Gutachtens – Wir rechnen direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.

Sie als Geschädigter haben Anspruch auf:

  • Ersatz, der am Nutzfahrzeug entstandenen Schäden.
  • Den weiteren Kosten die zum Wiederherstellen des Zustandes vor Unfalleintritt erforderlich sind. (Mietwagen, Kostenpauschale, NFZ Unfallgutachten, Anwalt, Wertminderung)  sowie evtl. Schmerzensgeldforderungen.

Sie können dabei selbst wählen, ob Sie das Nutzfahrzeug tatsächlich reparieren lassen oder ob sich den Schaden auszahlen (fiktive Abrechnung).

Grundsätzlich ist Ihnen als Geschädigten selbst überlassen, ob Ihr Fahrzeug repariert, verkauft, oder trotz Schaden weiter genutzt wird. Sie als Halter bestimmen im gesamten Regulierungsprozess, was mit Ihrem Eigentum geschehen wird – egal welcher Meinung die Versicherung ist.

Jedoch benötigen Sie, ganz gleich wie der Schaden reguliert werden soll, eine grundsolide Basis, um die Schadenshöhe festzulegen. Hierzu dient ein Gutachten eines freien Sachverständigen.

Wir, das Sachverständigenbüro Habekost, setzen uns für Sie in Sachen Schadenregulierung rund um Ihr Nutzfahrzeug ein.

Wir sind an mittlerweile drei Standorten in NRW für Sie da. In Bochum, Essen, Dortmund und Umgebung. Wir kommen gern auch zu Ihnen.

Rufen Sie jetzt unsere Schadenshotline an, wir helfen Ihnen!

Telefon: 0234 / 890 26 84
Mobil: 0174 / 326 60 99

Oder nutzen Sie unseren Rückrufservice!

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