für die Abwicklung mit der Versicherung.
Sie sind Geschädigter eines Unfalls? Sämtliche Kosten (u.A. Mietwagen, Kostenpauschale, KFZ Unfallgutachten, Anwalt, Wertminderung, etc.), die hieraus entstehen sind durch den Schädiger bzw. seiner Versicherung zu begleichen.
Also auch die Kosten eines KFZ Unfallgutachtens– Wir rechnen direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Sie brauchen nicht ini Vorkasse zu gehen!
Sie als Geschädigter haben Anspruch auf:
- Ersatz, der am Fahrzeug entstandenen Schäden.
- Erstattung der weiteren Kosten, die zum Wiederherstellen des Zustandes vor Unfalleintritt erforderlich sind. (Mietwagen, Kostenpauschale, KFZ Unfallgutachten, Anwalt, Wertminderung) sowie evtl. Schmerzensgeldforderungen.
Sie können dabei selbst wählen, ob Sie das Fahrzeug tatsächlich reparieren lassen oder ob sich den Schaden auszahlen (fiktive Abrechnung).