Entscheidet sich der Geschädigte für eine fiktive Abrechnung (Abrechnung nach Gutachten) wird es ein wenig komplizierter als im „tatsächlichen Reparaturfall“. Jedoch ist auch dies mit den richtigen Partner an Ihrer Seite kein Problem.

Der Fahrzeugschaden kann in diesem Fall jedoch nicht durch eine Werkstattrechung abgerechnet werden da, keine vorhanden ist.  Hier wird dann fiktiv – oder „nach Gutachten“ abgerechnet. Dies bedeutet dass Sie ein Gutachten, als Basis für die Abrechnung zugrunde legen müssen. Wir haben hier alle wichtigen Eckdaten für die Regulierung zusammengefasst.

Hierzu gibt es Unmengen von Rechtsprechungen, daher raten wir in diesem Fall generell zu einem Rechtsbeistand – ist aber kein Muss.

Grundsätzlich unterscheiden sich die Regulierungswege / -arten im fiktiven Fall stark. Verschiedene Faktoren spielen hier eine Rolle wie z.B. das Fahrzeugalter, das Scheckheft, gewerbliche oder private Nutzung, uvm.

Trotzallem aber bleibt der Grundsatz bestehen, dass der Verursacher,(bzw. seine Versicherung) alle Kosten, die dem Unfall zuzusprechen, sind zu tragen hat. Der Halter darf sich nach dem Unfall nicht schlechter, aber auch nicht besser stellen als vor Unfalleintritt.

Anspruch haben Sie auch im fiktiven Fall u.a. auf:

Die folgenden möglichen Regulierungswege sind nur Beispiele und als grobe Richtung zu verstehen. Dies ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen – denn diese dürfen wir auch gar nicht erteilen. Dies ist nur eine Übersicht verschiedener Möglichkeiten, welche sich auf unsere langjährige Erfahrung im Bereich Unfallregulierung stützen.

Stundenverrechungssatz der Kalkulation

Fahrzeug jünger als 3 Jahre

  • Hier kann mit Fachwerkstatt Stundenverrechnungssätzen (Lohn) kalkulaiert werden.

Fahrzeug älter als 3 Jahre

  • Bei lückenlos scheckheftgepflegen Fahrzeugen in einer Fachwerkstatt, kann auch hier mit Fachwerkstatt Stundenverrechnungssätzen (Lohn) kalkulaiert werden.
  • Bei nicht scheckheftgepflegen Fahrzeugen, können nur die ortsüblichen mittleren Verrechnungssätze verwendet werden.

Allgemeine gängige Abrechnungsvorgehen

Die Versicherungen rechnen in der Regel alle Schäden zunächst auf die sogenannte „Totalschadenbasis“ ab.

Beispiel: Wiederbeschaffungswert  10.000€ , Schaden Netto: 8.000€, Restwert: 4.000€

Wiederbeschaffungswert           10.000€
–   Restwert                                          4.000€
= Abrechnung 1                                6.000€
+ Anwalt
+ Gutachter

Somit würde in diesem Beispiel die Versicherung in der ersten Zahlung 6.000€ zahlen obwohl der Schaden bei 8.000€ liegt. Natürlich würden die Kosten des Anwaltes und Gutachter hinzugerechnet. Sie müssen diese nicht von Ihrer Regulierungssumme zahlen.

Nun könnte das Fahrzeug (in diesem Beispiel) für 4.000€ an den Restwertaufkäufer verkauft werden oder so wie es ist weitergenutzt werden. Wenn Sie sich ein neues Fahrzeug anschaffen können Sie zusätzlich noch die Ab- und Anmeldekosten geltend machen.

Wenn das Fahrzeug nun in Eigenregie instandgesetzt wird – also selbst repariert worden ist…

…haben Sie Anspruch auf die fehlende Summe zur Schadenshöhe. Sie müssen die Reparatur nachweisen – durch Lichtbilder – oder durch eine Reparaturbestätigung durch uns.

Dann ergibt sich folgendes:

Schadenssumme Netto                   8.000€
– Bereits gezahlt (Abrechnung 1)    6.000€
= Abrechnung 2                                      2.000€
+ Nutzungsausfall

Wie Sie merken ist die fiktive Abrechnung kaum ohne Fachwissen zu bewältigen. Ein versierter Verkehrsrechtsanwalt kann Sie hier aber gern beraten. Gern vermitteln wir Ihnen einen Verkehrsrechtler aus unserem Partner Bereich. Sprechen Sie uns an.

Lassen Sie Ihre Ansprüche nicht liegen. Wir freuen uns auf Ihre Beauftragung und sichern Ihnen die schnellsmögliche Bearbeitung zu.

Ablauf:

  • Beauftragung durch den Halter/Eigentümer
    • Per Telefon
    • Per Whatts App
    • Per Mail
  • Besichtigung des Fahrzeuges
    • Bei Ihrer Wunschadresse
    • Am Reparaturbetrieb
    • Am Sachverständigenbüro Habekost in Bochum Harpen
  • Gutachtenerstellung
  • Gutachten wird wie abgesprochen versendet
    • Per Post
    • Per Mail – pdf Datei
    • per Bote / Abholer

Das Gutachten wird von uns direkt an die Versicherung / den Rechtsbeistand versendet.

Kontakt

KFZ Gutachter Habekost
Harpener Hellweg 436
44894 Bochum

Telefon: 0234 / 890 26 84
Mobil: 0174 / 326 60 99

Bürozeiten

Montag – Freitag: 8.00 – 15.30 Uhr
Samstag: 10.30 – 14.30 Uhr

Weitere Termine nach Absprache jederzeit möglich

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