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	<title>Haftpflichtschadenfall &#8211; KFZ Sachverständiger Habekost</title>
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	<description>Ihr Partner für technische KFZ Gutachten, Wertgutachten, Beweissicherungsgutachten auch für NFZ in Bochum.</description>
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		<title>Haftpflichtschaden</title>
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		<dc:creator><![CDATA[root]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 03 Feb 2017 10:15:04 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Haftpflichtschaden]]></category>
		<category><![CDATA[Haftpflichtschadenfall]]></category>
		<category><![CDATA[KFZ Gutachter]]></category>
		<category><![CDATA[KFZ Sachverständiger]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>KFZ-Haftpflichtschadenfall Im KFZ-Haftpflichtschadenfall ist der Unfallverursacher verpflichtet, dem Unfallopfer gemäß § 249 BGB den Schaden zu ersetzen, den er unfallbedingt erlitten hat. Der Unfallgeschädigte ist so zu stellen, wie er stehen würde, wenn der Unfall nicht eingetreten wäre. Im KFZ-Haftpflichtschadenfall tritt Kraft Gesetzes an die Stelle des Schädigers die KFZ-Haftpflichtversicherung des Unfallbeteiligten (§ 3 Pflichtversicherungsgesetz). [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>KFZ-Haftpflichtschadenfall</h2>
<p>Im <a href="http://www.kfz-gutachter-habekost.de/haftpflichtschaden/">KFZ-Haftpflichtschadenfal</a>l ist der Unfallverursacher verpflichtet, dem Unfallopfer gem&auml;&szlig; &sect; 249 BGB den Schaden zu ersetzen, den er unfallbedingt erlitten hat. Der Unfallgesch&auml;digte ist so zu stellen, wie er stehen w&uuml;rde, wenn der Unfall nicht eingetreten w&auml;re.</p>
<p>Im KFZ-Haftpflichtschadenfall tritt Kraft Gesetzes an die Stelle des Sch&auml;digers die KFZ-Haftpflichtversicherung des Unfallbeteiligten (&sect; 3 Pflichtversicherungsgesetz).<br>
Im Gegensatz zur <a href="http://www.kfz-gutachter-habekost.de/kaskoschaden/">Kaskoversicherung&nbsp; </a>k&ouml;nnen neben den Sch&auml;den am Fahrzeug auch die Leihwagenkosten&nbsp; bzw. die Nutzungsausfallentsch&auml;digung bei einer Reparatur bzw. im Totalschadensfall geltend gemacht werden. Zus&auml;tzlich auch s&auml;mtliche Nebenkosten wie zum Beispiel Bergungs- und Zulassungskosten.</p>
<h3>Grunds&auml;tzlich erstattungsf&auml;hige Kosten (immer fallabh&auml;ngig)</h3>
<p>S&auml;mtliche Kosten die zur Beseitigung des Schadens anfallen:</p>
<ul>
<li><strong>Leihwagen (</strong>w&auml;hrend der Reparatur &ndash; oder fikitv wenn eine Reparatur abgeschlossen ist und im Falle eines Totalschadens).</li>
<li><strong>Schadensumme </strong>die Unfallbedingt entstanden ist (fiktiv oder real).</li>
<li><strong><a href="https://www.kfz-gutachter-habekost.de/enzyklopaedie/auslagenpauschale/" target="_self" title="F&uuml;r Auslagen wie z.B. Telefonkosten, Fahrkosten, die entstehen um seine Anspr&uuml;che rund um den Unfall ersetzt zu bekommen, hat sich eine pauschale Abrechnung eingeb&uuml;rgert. Man spricht in der heutigen Rechtsprechung von einer Auslagenpauschale, die Sie ohne Nachweis der tats&auml;chlich entstandenen Kosten geltend machen k&ouml;nnen. Die H&ouml;he dieser Pauschale schwankt je nach Versicherung zwischen 20,00 EUR&hellip;" class="encyclopedia">Auslagenpauschale</a> </strong>z.Zt. 20,00 &ndash; 25,00&euro;&nbsp; die der Versicherer dem Gesch&auml;digten zum Ausgleich f&uuml;r Boteng&auml;nge (Telefonkosten &ndash; Porto usw.) erstattet.</li>
<li><strong><a href="https://www.kfz-gutachter-habekost.de/enzyklopaedie/gutachterkosten/" target="_self" title="Die entstehenden Gutachterkosten geh&ouml;ren zum Schaden, und werden bei einem unverschuldeten Unfall von der gegnerischen Haftpflichtversicherung ersetzt" class="encyclopedia">Gutachterkosten</a></strong> werden im Haftpflichtschaden zu 100% durch Seiten des Versicherers &uuml;bernommen, soweit die Kosten in einem angemessenen Rahmen liegen. Unsere Honorarliste liegt in diesem Bereich.</li>
<li><strong>Rechtsanwalt</strong> wird ebenfalls zu 100% durch Seiten des Versicherer &uuml;bernommen.</li>
<li><strong><a href="https://www.kfz-gutachter-habekost.de/enzyklopaedie/wertminderung/" target="_self" title='Durch den Ersatz der Wertminderung (besser: merkantiler Minderwert - "merkantil" = "kaufm&auml;nnisch") soll der Schaden ausgeglichen werden, der Ihnen daraus entsteht, dass Sie im Falle eines Verkaufs Ihres Fahrzeugs auf Nachfrage den Unfallschaden nicht verschweigen d&uuml;rfen. Was meist zu einem geringeren Verkaufserl&ouml;s f&uuml;hrt - selbst dann, wenn das Fahrzeug "technisch" gar nicht minderwertig ist, sondern&hellip;' class="encyclopedia">Wertminderung</a></strong> kann bei Fahrzeugen, die bestimmte Kriterien erf&uuml;llen erstattet werden.</li>
<li><strong>Sonstige Kosten z.B. </strong>Abschleppdienst, Freilegen der Besch&auml;digung, <a href="http://www.kfz-gutachter-habekost.de/achsvermessung-diagnose/">Achsvermessung</a>, Personensch&auml;den, Krankengeld etc.</li>
</ul>
<p>Haben Sie weitere Fragen, sprechen Sie mich gern an:</p>
<p><a href="http://www.kfz-gutachter-habekost.de/kontakt/">KFZ Sachverst&auml;ndiger / Gutachter</a><br>
Sascha Habekost</p>
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