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Wird bei einem Unfall ein Fahrzeug in der Weise beschädigt, dass der Geschädigte es für eine bestimmte Zeit nicht nutzen kann, so hat der Geschädigte Anspruch auf Ersatz der für ein Mietfahrzeug entstehenden Kosten – und zwar für die erforderliche Dauer der Reparatur bzw. Wiederbeschaffung.

Der Gutachter gibt nur die theoretische Reparaturdauer in Tagen an. Die tatsächliche Reparaturdauer kann weitaus höher ausfallen, wenn die Ersatzteilbeschaffung schwierig  oder in Verzug ist, die Werkstattauslastung ist hoch, etc.

Jedoch ist es dem Anspruchsteller zuzumuten dass der Leihwagen eine Klasse tiefer zu nutzen ist, als das selbst genutzte. Z.B. ein Fahrer eines Fahrzeuges der Golf-Klasse erhält somit ein Fahrzeug der tieferen POLO-Klasse.

Gerne können Sie Leihwagen des Sachverständigen Büro Habekost, ab Unfalltag nutzen.  Es ist keine Vorauskasse notwendig. Wir beraten Sie gern.

Ihr Vorteil: Hier wird die Klasse nicht herabgesetzt. Sie erhalten ein Wunschfahrzeug Ihrer Klasse oder wenn möglich auch eine Klasse höher.

Haben Sie weitere Fragen, sprechen Sie uns gern an:

KFZ Sachverständiger / Gutachter
Sascha Habekost

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