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Die Ausfallzeit beginnt bei noch fahrfähigen Fahrzeugen mit dem Beginn der Reparatur und endet mit dem Tag der Abholung vom Reparaturbetrieb.

Bei nicht mehr fahrfähigen oder nicht mehr verkehrssicheren Fahrzeugen beginnt der Ausfallzeitraum dagegen bereits ab dem Unfallzeitpunkt. Bei Totalschäden und nicht mehr einsatzfähigem Unfallfahrzeug endet die unfallbedingte Ausfallzeit mit dem Tag der Zulassung eines Ersatzfahrzeuges, spätestens jedoch mit Ende der vom Sachverständigen festgelegten Wiederbeschaffungsdauer.

Hierzu kann Ihnen Ihr Rechtsbeistand nähere Informationen erteilen. Dies wird von Gerichtsstand zu Gerichtsstand anders bewertet und interpretiert.

Haben Sie weitere Fragen, sprechen Sie mich gern an:

KFZ Sachverständiger / Gutachter
Sascha Habekost

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