Wiederbeschaffungswert

Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis, der für ein vergleichbares Fahrzeug (Art und Güte) am Tag des Schadens unter Berücksichtigung sämtlicher wertbeeinflussenden Faktoren und der örtlichen Marktlage an einen seriösen Händler zu zahlen wäre. Haben Sie weitere Fragen, sprechen Sie mich gern an: KFZ Sachverständiger / Gutachter Sascha Habekost

Wirtschaftlicher Totalschaden

Übersteigen die Reparaturkosten den Wert (Wiederbeschaffungswert) des Fahrzeuges, so liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Sie erhalten den Wiederbeschaffungswert abzüglich eines Restwertes, der für das verunfallte Fahrzeug zu erzielen ist. Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um bis zu 30%, kann der Geschädigte das Fahrzeug dennoch instandsetzen lassen, soweit er das Fahrzeug weiter nutzt und die Reparatur […]

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