Sie sind Geschädigter eines Unfalls?

Sämtliche Kosten (u.A. Mietwagen, Kostenpauschale, KFZ Unfallgutachten, Anwalt, Wertminderung, etc.), die hieraus entstehen sind durch den Schädiger bzw. seiner Versicherung zu begleichen.

Sie als Geschädigter haben Anspruch auf:

  • Ersatz, der am Fahrzeug entstandenen Schäden.
  • Erstattung der weiteren Kosten, die zum Wiederherstellen des Zustandes vor Unfalleintritt erforderlich sind: Mietwagen, Kostenpauschale, KFZ Unfallgutachten, Anwalt, Wertminderung, evtl. Schmerzensgeldforderungen.

Sie können dabei selbst wählen, ob Sie das Fahrzeug tatsächlich reparieren lassen oder ob sich den Schaden auszahlen (fiktive Abrechnung).

Grundsätzlich ist Ihnen als Geschädigten selbst überlassen, ob Ihr Fahrzeug repariert, verkauft, oder trotz Schaden weiter genutzt wird. Sie als Halter bestimmen im gesamten Regulierungsprozess, was mit Ihrem Eigentum geschehen wird – egal welcher Meinung die Versicherung ist.

Jedoch benötigen Sie, ganz gleich wie der Schaden reguliert werden soll, eine grundsolide Basis um die Schadenshöhe festzulegen. Hierzu dient ein KFZ Gutachten eines freien Sachverständigen.

Wir, das KFZ Sachverständigenbüro Habekost, setzen uns für Sie in Sachen Schadenregulierung rund um Ihr Kraftfahrzeug ein. Ganz gleich ob Auto (PKW), Kraftrad (KRad), Nutzfahrzeug (NFZ) oder Ihr hochwertiges Fahrrad – für jeden Bereich steht Ihnen ein kompetenter Experte mit Rat und Tat zur Seite.

Wir sind an mittlerweile drei Standorten in NRW für Sie da. In Bochum, Essen, Dortmund und Umgebung. Wir kommen gern auch zu Ihnen.

Rufen Sie jetzt unsere Schadenshotline an, wir helfen Ihnen!

Telefon: 0234 / 890 26 84
Mobil: 0174 / 326 60 99

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