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Kaskoschaden

Teilkasko / Vollkasko Die Art und vor alllem der Umfang der Schadensregulierung bei einem selbstverschuldeten Unfall hängt im Wesentlichen von den Bedingungen des jeweiligen Versicherungsvertrages ab. Sie sind  in der Allgemeinen Bedingungen beschrieben. Bei der Kaskoversicherung unterscheidet man die sogenannte Vollkasko- und die Teilkaskoversicherung. Teilkasko: Bei Diebstahl des Fahrzeuges oder einem Glasschaden reguliert die Teilkaskoversicherung […]

Teilkasko

Bei Diebstahl des Fahrzeuges, Fahrzeugteilen oder einem Glasschaden reguliert die Teilkaskoversicherung den Schaden. (Siehe auch Kaskoschaden)

Vollkasko

Schäden die durch Vandalismus bzw. selbstverschuldete Unfälle entstehen sind nur durch die Vollkasko abgedeckt. Bei Diebstahl des Fahrzeuges oder einem Glasschaden reguliert die Teilkaskoversicherung den Schaden. (Siehe auch Kaskoschaden) Haben Sie weitere Fragen, sprechen Sie mich gern an: KFZ Sachverständiger / Gutachter Sascha Habekost

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